Mittwoch, 27. Mai 2020

Mitwirkung der glp Steffisburg Mai 2020

Regionaler Richtplan Windenergie ERT Öffentliche Mitwirkung vom 6. April bis 29. Mai 2020

Mitwirkung der glp Steffisburg Mai 2020

Dritter Schritt der Interessenabwägung: Begehung Interessengebiete in den Prüfräumen

Die Fotodokumentation der Begehungspunkte (mögliche Standorte zukünftiger Anlagen) bringt keine wesentliche Aussage, wie eine Windanlage in dem Gebiet dereinst aussieht. Wir würden es begrüssen, wenn Fotomontagen mit Windanlagen in heute denkbaren Grössen in den Gebieten erstellt würden. Damit könnte die Einsehbarkeit aus der Umgebung und die optische Wirkung besser eingeschätzt werden.

Resultate der Interessenabwägung: Ermittlung von regionalen Windenergiegebieten.

Wir erachten die angewandten Kriterien zur Interessenabwägung als umfassend und grundsätzlich als geeignet und wir unterstützen den Einbezug der genannten Gebiete in unmittelbarar Umgebung unserer Gemeinde als Windenergiegebiete.

Die Gebiete sind allesamt wichtige Naherholungsgebiete für unsere Bevölkerung für Wandern, Biken, Joggen, (R1 Deltasegeln). Diesen Aktivitäten sollen mit dem Bau von Windanlagen weiterhin möglich sein. Es sollen keine wesentlichen Einschränkungen der Freizeitaktivitäten entstehen.

Anderseits erachten wir es als nicht zielführend, wenn kleine und relativ unbedeutende Aussichtspunkte als Vorbehalte und Ausschlussgründe gelten.

Beispiel: Aussichtspunkt (regional) im Gebiet Lueghubel bei P16 Fahrni.


Regionales Windenergiegebiet Hartlisberg. Koordinationsstand

Die Gemeinde (Einwohnergemeinde und Burgergemeinde als Waldbesitzerin im Hartlisberggebiet) hätten mindestens informativ in die Entscheidung einbezogen werden sollen, den Hartlisberg als neues Windgebiet in den Richtplan aufzunehmen. Der Vorschlag ohne vorherige Information und Konsultation kann negative Reaktionen in der Bevölkerung auslösen.

Die Mitwirkung in der Corona Lockdown Phase dürfte bei politischen und weiteren interessierten Kreisen nicht genügend Resonanz ausgelöst haben. Eine Meinungsbildung in den Parteien war auf Grund des Versammlungsverbots nicht möglich. Wir empfehlen, über die politischen Parteien und z.B. die lokalen Energieversorger (Netzulg AG, BKW, Energie Thun AG) die Bevölkerung noch besser „abzuholen“.


Regionales Windenergiegebiet Hartlisberg. Windmessung

Die glp Steffisburg begrüsst den Vorschlag, das Gebiet Hartlisberg zusätzlich in den Windrichtplan aufzunehmen. Das Gebiet muss auf Grund der erwarteten Windverhältnisse unbedingt weiter verfolgt werden. Die Windgeschwindigkeit muss jedoch mit einer Probemessung über einen längeren Zeitraum gesichert werden. Die Netzulg AG hat um 2013 aus eigener Initiative im besagten Gebiet Messungen auf niedrigen Masten gemacht und ist dabei auf deutlich geringere Windstärken gekommen.


Nachgelagerte Planung auf kommunaler Ebene

Ausser im Gebiet R3 stehen die Standortgemeinden den Windanlagen eher negativ gegenüber. Wir erachten es als problematisch, wenn kleine Standortgemeinden letzlich allein über Windparkprojekte von nationaler oder mindestens regionaler Bedeutung entscheiden können. Projekte von nationaler Bedeutung gehören in nationale Kompetenz. Die kommunale Mitsprache ist wichtig und soll einbezogen werden. Es muss aber möglich sein, wenn übergeordnetes Interesse dies nötig macht, geeignete Gebiete für Windanlagen zur Verfügung zu stellen, auch wenn Standortgemeinden dies ablehnen.

Als Vergleich möge die Bewilligungspraxis von Mobilfunkanlagen gelten. Wenn die NISV Vorgaben mit einer geplanten Mobilfunkantenne eingehalten sind, bleibt einer Baubehörde in der Standortgemeinde auch nichts anderes übrig als das Baugesuch zu bewilligen, auch wenn die Gemeinde aus verschiedensten Gründen grundsätzlich gegen den Bau der Antenne wäre.

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